vereinfachte Genehmigung oder Freistellung ?


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Gesendet von Sabine am 23 März, 2016 um 12:27:04:

Worunter fällt eine Verbreiterung einer bestehenden und beim Bau vor 50 Jahren genehmigten Dachgaube ?
(Vorgaben des Bebauungsplans werden weiterhin eingehalten) ?

Ist das genehmigungsfrei nach §67 BauO NRW
oder ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §68 BauO NRW notwendig ?

Was ist für mich als Bauherr günstiger von den Kosten ?
HK-Kosten max 1500 €.



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