Gesendet von Sabine am 23 März, 2016 um 12:27:04:
Worunter fällt eine Verbreiterung einer bestehenden und beim Bau vor 50 Jahren genehmigten Dachgaube ?
(Vorgaben des Bebauungsplans werden weiterhin eingehalten) ?
Ist das genehmigungsfrei nach §67 BauO NRW
oder ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §68 BauO NRW notwendig ?
Was ist für mich als Bauherr günstiger von den Kosten ?
HK-Kosten max 1500 €.