Abgeschickt von JR am 26 Mai, 2005 um 21:29:40
Antwort auf: Kinderspielhaus/Stelzenhaus von papa am 26 Mai, 2005 um 09:38:22:
Wie sieht es mit Grenzbebauung aus - TraufHöhe max. 2,75 m - direkt an der Grenze - das Dach kann dann ansteigen - die Dachrinne darf sogar auf dem Nachbargrundstück sein.
Die GrenzWand zum Nachbarn muss dann massiv sein, aber nur diese eine Wand.
Tipp: hier im Forum gibt es viele Texte zum Thema Grenzbebauung - (abhängig vom Bebauungsplan und von den Länderverordnungen)
Schönen Abend
Josef