Gesendet von Sabine am 22 März, 2016 um 11:13:03:
Wir wollen in unserem 1,5 geschossigen, freistehendem EFH (geringe Bauhöhe < 7m) die bestehende Dachgaube unter Einhaltung der B-Plan Vorschriften (1,25m zur Giebelwand, 50cm nach innen und max 1/2 Trauflänge) auf die maximal erlaubte Länge verbreitern. Auf tel. Nachfrage beim Bauamt ist dafür eine vollständige Baugenehmigung (Statik, Lageplan, Brandschutz, usw.) erforderlich.
Ist das so ? ich finde eine Bauanzeige schon übertrieben.
Geplant war das Ganze, um von innen die Dachschrägen zu dämmen welches uns 20-30 cm an Kopffreiheit kostet.
Bei nur 5,8m Giebelbeite (Fussboden) ein enormer Platzverlust im Dachgeschoss.