Gesendet von AC am 15 März, 2016 um 15:20:41:
Antwort an: Anbau im Aussenbereich wie der Nachbar posted by AC am 15 März, 2016 um 12:06:57:
Hallo,
der Vorbesitzer des Hauses hatte mit einer Nachbarschaftszustimmung bauen dürfen + Genehmigung von damals liegt vor. Das Bauamt sagt dass, was wir haben darf der Nachbar auch haben und würden ihm den Bau auch ohne unsere Nachbarschaftszustimmung mit gleichem Abstand (2m von der Grundstücksgrenze) genehmigen.
Es ist eine DHH und wir wären eine Schicksalsgemeinschaft und daher dürfte er auch bauen so die Begründung