Re: Anbau im Aussenbereich wie der Nachbar


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Gesendet von Bauassessor am 15 März, 2016 um 15:08:41:

Antwort an: Anbau im Aussenbereich wie der Nachbar posted by AC am 15 März, 2016 um 12:06:57:

Hallo,

wenn es sich um eine Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB handelt, dann stellt sich mir die Frage, warum Sie überhaupt in den 70er Jahren bauen durften - ihr Nachbar darf es jedenfalls nicht, da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Sofern Ihre Einschätzung des Außenbereichs stimmt, wäre es relativ leicht, das Vorhaben zu verhindern - allerdings auf die Gefahr hin, dass auch Ihr Eigentum überprüft wird und die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind - im Worst Case darf ihr Nachbar nicht erweitern und Sie erhalten dann plötzlich eine Abriss-Verfügung.

Prüfen Sie bitte einmal, ob Sie wirklich im Außenbereich liegen.


: Guten Tag?
: Wir wohnen im Aussenbereich in NRW sind ein Teil einer DHH BJ 1967?
: 1972 wurde ein Freisitz und der Raum darunter im Zuge einer Erweiterung des Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus umgewandelt und der Freisitz in Wohnraum umgewidmet. Zudem wurde 1975 ein weitere Anbau und eine Terrasse darüber mit einem Abstand zum Nachbarn von 2 Metern (Einverständnis der alten Nachbarn liegt vor) errichtet.
: Seit dem keine Änderungen mehr. Seid der Umwidmung war eine eigene Firma ein der neuen Wohneinheit und nach Verkauf der Firma wurde die obere Wohnung vermietet.
: 2013 wurde die andere Hälfte des Hauses von er Erben verkauft der neue Eigentümer wuselt seit dem herum und verändert alles Erdenkliche. Nun will er den gleichen Anbau wie wir ihn haben auch im Abstand von 2 Metern zu unserem Grundstück. Der alte Besitzer unseres Hauses musste eine Nachbarzustimmung einreichen und durfte nur deswegen anbauen. Der Nachbar darf wohl laut Bauamt im gleichen Abstand genauso bauen wie wir ohne unsere Zustimmung. Wir möchten den Anbau nicht. Der neue Nachbar hat das Haus ja so gekauft und will es nun erweitern da ihm wohl ein Büro fehlt. Darf er das ohne unsere Zustimmung. Ist das rechtens wenn die Behörde ihm das genehmigt ohne unsere Zustimmung im Abstand von 2 Metern anzubauen





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