Baulast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Melanie am 14 März, 2016 um 11:16:51:

Ich bin mit dem Thema Baulast etwas überfragt.
Bei uns ist eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Diese Baulast wurde eingetragen, zwischen Vertragsabschluss und Grundbucheintragung, ohne Information oder Absprache mit uns.
Ich dachte immer, eine Baulast wird eingetragen, zu Gunsten eines Anderen. Diese Baulast ist eigentlich nur eingetragen, zu Gunstens des Nachbarn, der die Baulast eintragen ließ. Da der mitlerweile gestorben ist und das Grundstück weiterverkauft wurde, gibt es einige Schwierigkeiten mit den neuen Nachbarn.
Irgendwie ist er der Meinung, ein Grundstück gekauft, zwei kann er benutzen. Das Bauamt sagt: " Wir hätten die Baulast nicht gebraucht, aber jetzt wird sie auch nicht zurückgenommen." Da unser neuer Nachbar recht dreist ist, fragen wir uns, welche Rechte haben wir den noch? Geht das Baurecht vor dem Privatrecht? Wir haben ja kein Abkommen mit dem Bauamt gemacht und Grundbucheintragungen waren auch nicht da. Und als der Vertrag abgeschlossen wurde, war auch keine Baulast da.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]