Re: Dampfsperre


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Gesendet von Bolanger am 11 März, 2016 um 15:23:18:

Antwort an: Dampfsperre posted by Carola Lange am 10 März, 2016 um 07:48:43:

Hallo,

die Frist kenne ich nicht, möchte aber anregen darüber nachzudenken, ob der Verkäufer wissentlich Mängel verschwiegen hat.

Erstmal kaufen Sie ein Haus wie gesehen und im Kaufvertrag wird dazu etwas stehen. Einen allgemeinen Regressanspruch haben sie mMn nur, wenn die Arbeiten zu einer zeit durchgeführt wurden, in denen ein Dampfbremse bereits üblich war und Ihnen auch dieser Zeitpunkt zur Durchführung der Arbeiten genannt wurde oder aber der Bauherr wissentlich einen Mangel verschwiegen hat. Beides dürfte in der Praxis schwer nachweisbar sein.

Gruß,

Bolanger

: Bei Renovierungsarbeiten ist zum Vorschein gekommen, dass im Dach keine Dampfsperre eingebaut wurde und die Balken nicht ausreichend befestigt wurden, so dass das Dach abknickt.

: Das Haus habe ich seinerzeit vom Bauherrn gekauft, der teilweise auch Eigenleistungen erbracht hatte.

: Wie viele Jahre hat man hier das Recht Regressansprüche geltend zu machen?





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