Re: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 09 März, 2016 um 15:31:48:

Antwort an: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss posted by Peter Müller am 09 März, 2016 um 10:18:49:

Was wollen Sie denn jetzt?

Wenn Sie das sofort erstellen hätten lassen, dann wären Ihnen ja auch Kosten angefallen.

Die 600 Euro können also denn dann jetzt nicht das Maß der Dinge sein, über die jetzt hier geredet werden muss oder über die zu reden wäre.

Zu reden wäre über die Mehrkosten, die Ihnen dadurch enstehen, über weiter nix.

Diese Kosten setzen sich zusammen aus den 600 Euro abzüglich den so genannten Sowiesokosten.

War denn der Raum im Plan auch schon so deklariert, dass dort Trockner und was weiss ich nicht noch was drinne stehen sollen?


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Kurze Frage zu einem abstrakten Fall:

: Käufer A lässt ein Haus schlüsselfertig über einen Bauträger (der zugleich der ausführende Architekt ist) bauen. Vor Baubeginn werden die Grundrisse abgesprochen und der Käufer übergibt dem Bauträger eine zur Freigabe von ihm unterschriebene Version.
: Vor Ende der Bauarbeiten bemerkt der Käufer, dass es im Keller einen kleinen Raum (5m²) gibt, in dem der Wasseranschluss für die Waschmaschine, der Trockner sowie die elektrische Haustechnik ist, der aber über keinerlei Lüftung verfügt. Nun bekommt der Käufer Sorge, das es aufgrund der Feuchtigkeit durch Waschmaschine zu Schäden an der Haustechnik und Schimmelbildung kommen kann und redet mit dem Architekten. Dieser informiert, dass man noch in die Außenwand eine Kernbohrung machen und nachträglich eine Entlüftung einbauen kann, dies kostet aber 600€. Er habe sich schon damals bei der Freigabe gewundert, warum man die Grundrisse ohne Fenster oder Lüftung freigegeben hätte.

: Nun die Kernfrage: Gibt es Richtlinien und/oder Vorschriften nach denen der Architekt zwingend für den Raum mit Hauptwasser/Entwässerung-Anschluss, Waschmaschinenanschluss (so auch im Grundriss eingezeichnet) und Elektroanlage eine Lüftung/Fenster hätte einplanen müssen oder bleibt der Käufer, der diesen Planungsfehler übersehen hat auf den Kosten sitzen?





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