Re: Wohngebiet an Mischgebiet, gewerbl. Hundehaltung?


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Gesendet von Bauassessor am 09 März, 2016 um 15:27:52:

Antwort an: Re: Wohngebiet an Mischgebiet, gewerbl. Hundehaltung? posted by Katja Meis am 08 März, 2016 um 22:13:43:

Hallo,

in Allgemeinen Wohngebieten sind nach § 4 der Baunutzungsverordnung AUSNAHMSWEISE auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.

Wenn Sie also nachweisen können, dass die zulässigen Lärmpegel für das Wohngebiet nicht überschritten werden, dann wäre die gewerbliche Nutzung zulässig. Das muss aber dann über einen Gutachter nachgewiesen werden.

Falls Sie die Wohnung neu bauen, können sie diese ja vielleicht auch so setzen, dass sie quasi einen Schallschutzriegel zum Wohngebiet bieten.

: Hallo Bauassessor,
: danke für die Antwort!
: Und wenn das Haus nur an zwei zum Wohngebiet gehört? Die anderen zwei Seiten würden an ein Mischgebiet mit Wohnhäusern grenzen.
: Quasi ein Eckhaus welches mit einer Seite an einer Mischgebietstraße liegt, eine Seite an einem Wohnhaus im gekennzeichneten Mischgebiet und der Rest liegt im und am Wohngebiet.
: Hat man in diesem Fall Chance auf Nutzungsänderung, vor allem wenn man nachweisen könnte per Gutachten das keine erhöhte Lärmbelästigung durch die gewerbliche Nutzung entsteht?

: Danke nochmal und liebe Grüße!

:
: Hallo,

: : liegt das Grundstück wie eine "Wohngebiets-Insel" innerhalb eines Mischgebiets? Wahrscheinlich nicht, d.h. wenn das Grundstück an einer Seite an das Mischgebiet grenzt, grenzt es in der Regel an den anderen 3 Seiten an ein Allgemeines Wohngebiet.

: : Auch wenn dort noch keine Wohnbebauung sein sollte, haben die potenziellen Nutzer ein Recht auf eine verträgliche Lärmbelastung. Wenn Sie das - im Zweifel gutachterlich - nachweisen können, dann sollte das gehen. Wenn nicht, dann nicht.

: : Gruß

: : Bauassessor

: :
: : : Hallo,
: : : ich habe da mal eine Frage!

: : : Es geht hierbei um die gwerbliche Hundehaltung in einer Wohnung. Dies ist nur soweit möglich wenn beim Bauamt ein Antrag auf Nutzungserweiterung gestellt wird. Dies ist aber nur möglich bzw. sinnvoll, wenn die Wohnung in einem Mischgebiet liegt, da man in einem Wohngebiet kaum eine Chance hätte solch eine Nutzungsänderung durch zu bekommen, egal wie gering und nicht störend diese gewerbl. Hundehaltung auch sein mag.

: : : Angenommen die Wohnung würde laut Baunutzungsplan im Wohngebiet liegen aber direkt an der Grenze zu einem Mischgebiet, sprich, ein Haus weiter wäre es Mischgebiet.
: : : Hätte in diesem Fall der Antrag auf Nutzungserweiterung eine Chance oder sind die Regeln so unflexibel, dass der Antrag sofort abgelehnt werden würde?

: : : Ich bin gespannt auf die Antworten.

: : : Liebe Grüße,
: : : Katja





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