Gesendet von Nitram am 02 März, 2016 um 15:16:09:
Hallo Gemeinde,
wir stehen vor einem Problem und bitten euch mit eure Hilfe. Nehmen wir folgenden Fall:
A kauft Grundstück von B, wobei B mit C einen Pachtvertrag aus DDR-Zeiten besitzt. C hat an D unterverpachtet.
Mit dem Besitzübergang tritt A in den Pachtvertrag ein und hat C fristgerecht gekündigt. C hat nun A angeboten dass D deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist das Grundstück räumen würde, dafür jedoch sämtliche Aufbauten auf dem Grundstück stehen lassen will.
Laut (Unter-)Pachtvertrag ist D jedoch verpflichtet alle Aufbauten zu entfernen. Dies kann sich D laut Aussage von C jedoch finanziell und körperlich nicht lesiten.
Angeblich haben sich die Aufbauten schon vor dem 1984 abgeschlossenen Pachtvertrag von BC auf dem Grundstück befunden und C ist der Auffassung, dass nun niemand der dafür Verantworlich sei.
Schon aus Prinzip möchte A nicht auf das Angebot von C eingehen. C hat angedeutet, dass es dann unweigerlich zu einem Rechtsstreit kommen würde auf den A bestimmt keine Lust habe.
Welche Chancen hat A gegenüber C + D bei einem möglichen Rechtsstreit und wie lange dauert so etwas überlicherweise in Berlin.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG,
Nitram