Re: Dachübstand Nachbar über Grenze - Anschluss Doppelhaus


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Gesendet von Bolanger am 12 Februar, 2016 um 18:56:08:

Antwort an: Re: Dachübstand Nachbar über Grenze - Anschluss Doppelhaus posted by oberh am 11 Februar, 2016 um 12:53:38:

:-))) ich bin auch Laie...

Wo steht etwas von einer Anbauverpflichtung? Man könnte das Thema stundenlang diskutieren, leider ohne Zielführung, weil zu wenige Informationen vorliegen.

Gruß,

Bolanger


: Hi!

: Eben weil es Einzelfallentscheidungen sind, kann die Frage weder konkret bejaht, noch verneint werden! ;-)

: Zudem weise ich darauf hin, dass ich rechtlicher Laie bin und die nachfolgenden Ausführungen daher mit Vorsicht zu genießen sind.

: Hier scheint eine Anbauverpflichtung als Baulast zu existieren.
: Diese gestattet jedoch nicht den Überbau des Daches.
: Daher hat der Nachbar damals einen baurechtswidrigen Zustand geschaffen, der beseitigt werden muss, um den heutigen Bauherrn nicht zu stören.
: Eine bisherige Duldung hat dies nicht geheilt.

: LG
: Olaf

:
: : Hallo,

: : dann bitte ich um ein Beispiel, in dem der Nachbar für die Kosten aufkommen muss.

: : Es gibt immer Ausnahmen von der Regel und bei allen Antworten hier im Forum sollte man darauf hinweisen, dass Einzefallprüfungen von einem Sachkundigen vor Ort getätigt werden sollten.

: : Gruß,

: : Bolanger

: :
: : : So pauschal lässt sich das nicht verneinen!

: : : : Nö, nicht richtig.

: : : : Sie verändern den bisherigen Zustand, warum sollte dann der Nachbar wegen Ihres Handelns zahlen müssen?

: : : : Gruß,

: : : : Bolanger

: : :
: : : : : Guten Tag,

: : : : : wir bauen an ein bestehendes Doppelhaus (Bj. 1985) an der Grundstücksgrenze an. Dafür gibt es auch eine entsprechende Baulast. Das vorhandene Dach ragt um 80 cm auf unser Grundstück und muss im Zuge unseres Anbaus zurück gebaut werden. Die Kosten sollte doch der Nachbar übernehemen da er über die Grundstücksgrenze gebaut hat. Richtig? Danke für eine Antwort.





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