Re: Dachübstand Nachbar über Grenze - Anschluss Doppelhaus


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Gesendet von Bolanger am 10 Februar, 2016 um 17:58:04:

Antwort an: Re: Dachübstand Nachbar über Grenze - Anschluss Doppelhaus posted by oberh am 10 Februar, 2016 um 16:35:02:

Hallo,

dann bitte ich um ein Beispiel, in dem der Nachbar für die Kosten aufkommen muss.

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel und bei allen Antworten hier im Forum sollte man darauf hinweisen, dass Einzefallprüfungen von einem Sachkundigen vor Ort getätigt werden sollten.

Gruß,

Bolanger


: So pauschal lässt sich das nicht verneinen!

: : Nö, nicht richtig.

: : Sie verändern den bisherigen Zustand, warum sollte dann der Nachbar wegen Ihres Handelns zahlen müssen?

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Guten Tag,

: : : wir bauen an ein bestehendes Doppelhaus (Bj. 1985) an der Grundstücksgrenze an. Dafür gibt es auch eine entsprechende Baulast. Das vorhandene Dach ragt um 80 cm auf unser Grundstück und muss im Zuge unseres Anbaus zurück gebaut werden. Die Kosten sollte doch der Nachbar übernehemen da er über die Grundstücksgrenze gebaut hat. Richtig? Danke für eine Antwort.





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