Re: Anruf von Bauunternehmen bei Unserer Bank


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Februar, 2016 um 12:18:39:

Antwort an: Anruf von Bauunternehmen bei Unserer Bank posted by Lars Händel am 29 Januar, 2016 um 00:10:57:

Na jeder der ein telefon hat, kann überall hin telefonieren, vorausgesetzt, dass ausgewählte Gegenüber hat ebenso ein Telefon. Ob der jenige Welche, so wie Sie es beschreiben, dies hätte tun sollen, steht auf einem völlig anderen Blatt, nur grundsätzlich anrufen, kann er überall.

Ihre Hausbank darf dem anrufenden keine Auskunft geben, weil zwischen dem Anrufenden und der Hausbank keinerlei Vertragsverhältnis besteht.

Und natürlich -sodann rechtsverbindlich zutreffende Fristsetzungen (mit Kündigungsandrohung etc.) vorausgegangen sind- darf der Unternehmer die Arbeiten einstellen. Die Arbeitsaufnahme erfordert natürlich wiederum eine Arbeitsplanung und eine Planung der Wiederaufnahme der Arbeiten, was regelmäßig -auch auf die Spitze getrieben werden kann- zu verzögerungen führen kann, sodann diese Möglichkeiten geschickt angewendet werden.

Eine Vorauszahlung wird der Unternehmer nicht fordern können, lediglich -wenn überhaupt (kommt auf das Vertragsverhältnis an)- eine Bürgschaft für den ihm noch zustehenden Betrag.

Wer die Verzögerung verursacht hat, hat auch für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen.


Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz


: Darf ein Bauunternehmen einfach bei unserer finanzierenden Bank Anrufen und nach Auskunft verlangen?
: Bei uns wurde daraufhin auf Grund von Falschbehauptung ein Auszahlungsstop verhängt. Trotz baulicher Freiheit auf der Baustelle, stehen seit 15.12.2015 die Arbeiten still. Ist das rechtens?
: Nach einem ausführlichen Nachweis aller Kosten wurde offene Rechnung beglichen. Trotzdem noch immer keine Bauaufnahme. Jetzt wird verlangt, das ein Teil der nächsten Abschlagszahlung im Voraus bezahlt werden muss, erst dann wird weiter gearbeitet. Ist das rechtens?





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