Re: Gerüstabholung


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Gesendet von Bolanger am 07 Februar, 2016 um 18:57:12:

Antwort an: Gerüstabholung posted by Andreas am 30 Januar, 2016 um 10:35:50:

Hallo,

setzen Sie eine Frist zur Abholung und mahnen sie eine kostenpflichtige Entfernung und Weiterleitung der Kosten an. Wenn dann nichts passiert müssen Sie sich überlegen, was Sie vom Dachdecker halten. Wenn sie nicht glauben, dass der sich noch rührt, dann verkaufen Sie das Gerüst bei ebay... Da bekommen Sie noch geld für. Aber vorsicht, ggf. fordert der Dachdecker dann die Werterstattung ein, schliesslich ist es sein Gerüst. ggf. müssen Sie dann sogar noch draufzahlen.

Rechtlich korrekt wäre es wohl das Gerüst kostenpflichtig einlagern zu lassen, weitere Fristen zu setzen und erst dann zu verkaufen.

Gruß,

Bolanger


: Es wurde letztes Jahr ein Dachdeckerfachbetrieb beauftragt, das Dach komplett neu einzudecken mit allen dazugehörigen Dienstleistungen. Dazu gehörte natürlich auch das Gerüst. Dieses wurde nach Fertigstellung nicht abgebaut.Etwa einen Monat später wurde es dann abgebaut und liegt seither im Garten. Auf E-Mails wird nicht geantwortet und lelefonisch wird man von Woche zu Woche, von Monat zu Monat vertröstet.
: Die Rechnung wurde im vollem Umpfang bereits beglichen.
: Was haben wir für Möglichkeiten, um das Gerüst so schnell wie Möglich entfernen zu lassen?
: Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.





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