Zulässigkeit eines Vereinsheimes in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO


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Gesendet von Kooper82 am 04 Februar, 2016 um 16:38:59:

Guten Tag,

angenommen ein Verein V möchte in einem allgemeinen Wohngebiet ein Vereinsheim errichten. Ist dieses Vereinsheim eine Anlage für kulturelle oder soziale Zwecke? In der einschlägigen Kommentierung findet sich kein Hinweis darauf, dass ein Vereinsheim darunter zu fassen ist.

Angenommen ein Vereinsheim wäre zulässig. Wie würde sich der Fall gestalten, wenn von dem Verein durch anfahrende PKWs / Motorräder und interne Veranstaltung der Wohnfrieden des Wohngebietes beeinträchtigt werden würde. Gibt es hier Möglichkeiten eine Zulassung über § 15 BauNVO abzulehnen?

Danke!



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