Re: Wärmedämmung Grenzwand


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Gesendet von Dirk Baumeister am 02 Februar, 2016 um 16:00:42:

Antwort an: Re: Wärmedämmung Grenzwand posted by Markus Lange am 28 Januar, 2016 um 20:24:07:

Warum sollte er auch. Sie wollen schließlich das Grundstück des Nachbarn, also das Eigentum eines anderen, für Ihr Gebäude nutzen.

Warum sollten Sie nicht den erforderlichen Wärmeschutz ohne die Nutzung fremden Eigentums gewährleisten müssen und können. Technisch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Herauszufinden, welches die Beste unter den gegebenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen ist, nennt sich Planung.

:
: Hallo, Danke für die Antwort. Die Umnutzung ist nach Aussage des LRA kein Problem, die Nachbarn möchten aber eine Dämmung nicht akzeptieren.
: Gruß Markus

:
: : Hallo,

: : man sollte erst klären, um eine Umnutzung zulässig ist, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden. Wahrscheinlich braucht man dazu die Nachbarzustimmung und kann dann mit dem Nachbarn auch gleich klären, ob eine Wärmedämmung angebracht werden darf.

: : Es stellt sich nicht die Frage nach der Zulässigkeit der Wärmedämmung, sondern die nach der Zulässigkeit der Umnutzung.

: : Gruß,

: : Bolanger

: :
: : : Es soll eine Scheune mit beidseitiger Grenzbebauung zum EFH umgenutzt werden (Land BW). Scheunenwand steht aber gänzlich auf dem Grundstück der umzunutzenden Scheune (0-mehrere cm Platz auf der Länge zu Nachbargrundstück) Nun stellt sich die Frage der zulässigen Wärmedämmung. Diese Aussendämmung würde auf das Nachbardach ragen. Betreffender Nachbar hat mit seinem EFH ebenfalls auf das Dach der Scheune eine Wärmedämmung angebracht mit ca. 20 cm Überbau (bereits vor mehreren Jahren). Wie ist die Rechtslage bei dieser Konstellation einzuschätzen?





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