Re: Grenzbebauung Schuppen


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Gesendet von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2016 um 09:31:57:

Antwort an: Re: Grenzbebauung Schuppen posted by Bauassessor am 29 Januar, 2016 um 09:31:16:

Ein widerkehrendes Problem ... Nachbareinverständnis schafft eben kein Baurecht.

Es ist sicher von Vorteil sich vor einer Bebauung mit den Nachbarn verständigt zu haben aber eben keine Voraussetzung. Zusätzlich sollte man aber die allgemeine Zulässigkeit seines Vorhabens auch überprüft haben. Einigkeit mit dem Nachbarn macht ein Vorhaben nicht zulässig und ein Vorhaben kann auch dann zulässig sein, wenn man sich mit seinem Nachbarn nicht einig ist.

: Hallo,

: wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie und Ihre Nachbarin vereinbart, dass Sie kein Problem damit hat, wenn Sie einen Schuppen auf die Grenze bauen.

: Die Eintragung einer Baulast bedeutet aber, dass Ihre Nachbarin AUF IHREM GRUNDSTÜCK evtl. Nutzungsrechte nicht mehr nutzen kann. Das war ihr bei der Einverständniserklärung aber vielleicht gar nicht bewusst? Insofern sehe ich da aus juristischer Sicht zwei unterschiedliche Sachverhalte.

: Da Sie offensichtlich einen baurechtswidrigen Zustand hergestellt haben, sind Sie jetzt auch dafür sorgen, dass das ganze legalisiert wird. Dazu benötigen Sie die Baulast, zu der sich Ihre Nachbarin aber noch nie bereiterklärt hat... Sie hatte nur kein Problem damit, wie Sie Ihr Grundstück nutzen, wohl aber damit wie Sie die Grundstücksrechte von ihr beschneiden wollen.

:
: : Wir haben folgendes Problem:
: : 2009 heben wir mit unsererer Nachbarin ein Teilgrundstück 2m breit an unserer Nordseite getauscht und im Einverständdnis mit Ihr mit einem Schuppen Bebaut.
: : Ihr Einverständnis ist notariell beglaubigt. Jetzt hat sie beim Landratsamt das Grundstück auf Grenzbebauung überprüfen lassen und verweigert uns die notwendige Baulast, die wir für einen nachträglichen Bauplan benö-
: : tigen. Kann sie eigentlich ihre beim Notar gegebene Erlaubnis auf diese Weise überhaupt widerrufen?
: :




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