Barrierefreiheit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von HW am 28 Januar, 2016 um 10:35:00:

Hallo - die Barrierefreiheit wurde nach (DIN 18024/18025 alt) oder DIN18050neu definiert. so fangen viele Details mit dem Sinn an: Barrierefreiheit bedeutet, keine Schwelle, Tür min 90 cm etc. die Symbolik und Erklärungen stellen dann aber häufig Notwendigkeiten von Rollstuhlfahrer dar. zum Beispiel Abstand/Freiräume vor Fahrstühlen im privaten Raum *>3mtr gegenüber abwärts führenden Treppen*. Ist hier dann die Anforderung - "Barrierefrei" oder "Behindertengerecht"? oder: DIN 18040 = Barrierefreiheit!! sagt: Parkplätzen sollen 3,50mtr sein oder ein Mindestraum von 1,50x1,50mtr. die Symbolik erklärt einen Rollstuhlfahrer! kann mir jemand darlegen wann wir hier über ein Schuldung/ Leistungsversprechen *"barrierefrei"* sprechen oder ab wann die Vereinbarung "Behindertengerecht" heißen muss?
vielen Dank



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]