Garantieverlust durch fehlende Inspektion der Heizungsanlage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von ronkim am 28 Januar, 2016 um 10:18:13:

Guten Tag, wir sind eine zugründende Eigentümergemeinschaft in einem 6Parteien Haus.unser Baubeginn lag Anfang 2014. der Bauträger hat uns das Gemeinschaftseigentum bis heute nicht zur Abnahme angeboten. Bauleistungen erfolgen derzeit schleppend oder gar nicht.
normalerweise müssten wir nun an der HZG (die auch nicht einwandfrei arbeitet) die Inspektion und Wartung durchführen lassen. der Installateur hat es trotz 5-facher Nachbesserung nicht geschafft, dass alle Heizkreise korrekt wärmen. die HZG signalisiert permanent Störungsmeldungen. da uns die HZG ja nicht gehört fragen wir uns, wie man sich aus dieser Spirale befreien kann. eigenmächtig ein anderes Fachunternehmen zu beauftragen ist wohl durch das BGB ausgeschlossen - oder? wenn nun aber auch der Heizungshersteller oder die der verbauten Komponenten fordern, dass eine jährliche Inspektion im Schadensfall nachgewiesen werden muss, stellt sich hier die Frage nach unserem möglichen Vorgehen. ggf könnten wir auch keine Ansprüche gegen einen Bauträger im Insolvenzverfahren stellen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]