Re: Bestandsschutz Außenwerbeanlage


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Gesendet von Dirk Baumeisterer am 06 Januar, 2016 um 22:01:23:

Antwort an: Re: Bestandsschutz Außenwerbeanlage posted by SB01 am 06 Januar, 2016 um 16:12:53:

Eine Neubeklebung einer Werbeanlage ist mindestens eine genehmigungspflichtige Änderung oder eine Neuerrichtung einer Werbeanlage. Damit kann und muss die Werbeanlage den Regelungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung gelten. Nur wenn sie unverändert bleibt, kann ein gegebenenfalls bestehender Bestandschutz fortbestehen.

: Die Frage ist ohne weitere Informationen nicht zu beantworten.
:
: Allgemein gilt: Handelt es sich um eine nicht genehmigte Werbeanlage (Schwarzbau)so erlangt diese niemals Bestandsschutz ("Kein Recht im Unrecht"). Einer Genehmigung scheint aktuell zudem eine für geltende Gestaltungssatzung entgegenzustehen. Meiner Ansicht nach bestehen - sofern meine Annahme zutrifft - für Sie nur geringe Erfolgsaussichten auf eine nachträgliche Genehmigung.

: Sofern die Werbeanlage aber in der Vergangenheit für einen längeren Zeitraum den damals geltenden Bauvorschriften entsprochen hat, könnte ein passiver Bestandsschutz bestehen.

: En Detail wird man Sie im zuständigen Bauordnungsamt aber (kompetenter) beraten können.

: Einen freundlichen Gruß

: : Hallo,
: : ich ziehe demnächst in ein anderes Ladenlokal
: : und übernehme die beleuchteten Werbekasten meines
: : Vormieters! Die Kasten hängt schon mindesten 20 Jahre dort und wurde schon 2 mal im Zuge eines Umzugs neu Beklebt! Jetzt sagt das Bauamt der Kasten muss weg weg dieser der Satzung der historischen Innenstadt nicht entspricht.
: : Ich bekomme keine Genehmigung.
: : Kann ich aufgrund des Bestandschutzes dagegen angehen oder besteht kein Anspruch???

: : Liebe Grüße

: : Fatma




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