Gesendet von GWeber am 13 Dezember, 2015 um 16:47:32:
Hallo zusammen,
ich möchte mich geistig schon einmal darauf vorbereiten, dass mit eventuell die Genehmigungsbehörde die Einreichtung einer zweiten Wohnheinheit (ELW) in einem Neubau-EFH versagt. Ich hätte dann ca. 45 m2 Wohnraum überschüssig, den ich aus baulichen Gründen auch nicht einsparen kann.
Sprich: Vermieten wollte ich auf jeden Fall. Die Frage ist nur, wie weit ich gehen kann, ohne defacto doch eine zweite Wohnung einzurichten. Reicht es z. B. aus, wenn man bei einem gemeinsamen Hausflur einfach bei der ELW die Eingangstür weglässt? Der vermietete Wohnbereich wäre dann nicht abschließbar. (Dass man einen Mieter findet, der diese Situation akzeptiert, sei einmal vorausgesetzt.)
Herzlichen Dank!