Re: Fällen von 15 Bäumen durch Gemeinde im Wohngebiet


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Gesendet von Lore am 04 Dezember, 2015 um 11:04:51:

Antwort an: Re: Fällen von 15 Bäumen durch Gemeinde im Wohngebiet posted by Bauassessor am 04 Dezember, 2015 um 09:45:41:

Hallo,

die Bäume waren im Bebauungsplan festgelegt unter Bezugnahme auf die §§ 1(5) und 9 Abs. 1 Nr. 25 BBauG und §10 Abs. 1 LBO mit einem Pflanzgebot. Nicht nur, dass ihr genauer Standort im planerischen Teil enthalten ist, auch im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festlegung unter dem Oberbegriff "Grünordnung" unter Bezugnahme auf die gerade genannten einschlägigen Vorschriften.
Es wird im Bebauungsplan auch festgelegt, welche Baumarten in Frage kommen (u. a. Rotbuche, Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Süßkirsche, Esche sowie einheimische Obstbäume). Ob nun diese Bäume auch verwendet wurden, werde ich, soweit es im Nachhinein noch möglich ist, noch prüfen.
Wenn diese Festsetzung aber nicht verpflichtend ist, dann wären aber auch die übrigen Festsetzungen wie Grundflächenzahlen, wie offene oder geschlossene Bauweise genauso wenig verpflichtend.
Und das kann nicht sein.

Nein, wenn das der Fall wäre, worauf kann dann ein Grundstückskäufer sich verlassen?
Der Käufer eines Grundstücks will doch wissen, was ihn erwartet?

Mfg
Lore





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