Gesendet von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2015 um 22:42:03:
Antwort an: Re: Außenbereich keine Bauakte Bestandsschutz posted by axel am 02 Dezember, 2015 um 16:01:40:
Um zu beurteilen, ob Bestandschutz verloren geht, müssen Sie ja erstmal wissen, was vom Bestandschutz gedeckt ist. Die tatsächliche Vermietungssituation liefert da leider keinen Hinweis. Es muss entweder selbst recherchiert und beurteilt werden oder das Ergebnis der Bauvoranfrage liefert einen Hinweis zur rechtmäßigen Nutzung, die dann wiederum anschließend noch einen Bauantrag benötigt.
: Vielen Dank für die Antwort. Es ist ein Wohnhaus mit Nebengebäuden, das bis vor kurzem (ca 1 Jahr) von einem Nicht-Landwirt bewohnt wurde. Die eigentliche Frage wäre (rechtlich unverbindlich), ob bei Vermietung der Bestandschutz verloren gehen könnte.
: Bauvoranfrage dauert ja seine Zeit, ohne gehts wohl nicht.
: : Bestandschutz wofür? Für ein Haus im Außenbereich! ... Was ist das denn für ein Haus? Ein Wohnhaus? Für einen Landwirt? Eine Scheune? Umgenutzt? Wann? Wohnungen/Wohnhaus für Landarbeiter, Hofbeschäftigte oder Saisonarbeiter?
: : Bestandschutz entwickelt nur die rechtmäßige und rechtlich zulässige Nutzung. Im Außenbereich kann ein und dasselbe Gebäude einmal zulässig und einmal unzulässig sein, je nachdem wer es nutzt.
: : Eine rechtlich verbindliche Aussage könnte man z. B. durch eine Bauvoranfrage erreichen.
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: : : Hallo!
: : : Ich erwäge ein Haus im Außenbereich zu erwerben. Das Haus ist ca. 1930 erbaut und hat keine Bauakte. Es besteht Bestandsschutz. Könnte ich als zukünftiger Besitzer an Verwandte vermieten?
: : : vielen Dank im Voraus