Re: Wohnugskauf in einem Sanierungsobjekt mit Denkmalschutz


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Gesendet von Dirk Baumeister am 28 November, 2015 um 08:44:39:

Antwort an: Wohnugskauf in einem Sanierungsobjekt mit Denkmalschutz posted by M. Benten am 28 November, 2015 um 02:10:06:

Ob zu viel oder zu wenig hängt vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab. Generell ist das Interesse des Verkäufers so früh wie möglich so viel Geld wie möglich zu erhalten damit das finanzielle Risiko von Mängeln oder Unwägbarkeiten der Baumaßnahmen möglichst früh auf den Erwerber übertragen ist.
Die zulässigen Zahlungspläne sind in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt.


: Hallo,
: Ich bin leider ein Laie im Bauwesen und wollte mal fragen, wie so die normalen Zahlungsabläufe (gerade bei sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Objekten) sind.
: Wie viel Prozent des Kaufbetrages sollte beispielsweise maximal bei der notariellen Beurkundung, bei fertigstellung des Rohbaus, bei kompletten Fertigstellung und bei Bezug anfallen?
: Fällt der Löwenanteil da normalerweise eher am Anfang oder am Ende an? Ist Notar plus Rohbauvertigstellung mit knapp 60 Prozent zu viel oder zu wenig?

: Vielen Dank schon einmal im Vorraus.

: P.S.: Ich hoffe, dass die Frage so allgemein genug gestellt ist.

: Gruß,
: M. Benten





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