Re: Problem bei der Ermittlung der Grundfläche des Dachgeschoss mit einem Erker


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Gesendet von R. Mali am 07 November, 2015 um 11:04:13:

Antwort an: Re: Problem bei der Ermittlung der Grundfläche des Dachgeschoss mit einem Erker posted by Dirk Baumeister am 06 November, 2015 um 07:41:55:

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Ich versuche, das Problem noch klarer darzustellen.

Laut B-Plan dürfen wir ein 2,5- geschossiges Haus, also mit zwei Vollgeschossen plus DG bauen, wenn wir die Vorgaben zur max. Traufhöhe und zur Dachneigung einhalten.

Die Bezeichnung des Treppenhauses als Erker diente hier nur zur Veranschaulichung des Sachverhalts, da ich hier leider keine Bilder hochladen kann.
Es handelt sich um ein gemauertes Treppenhaus (an der Giebelseite) in Form eines Erkers, welches EG, OG und DG verbindet und ca.90 cm in das Dachgeschoss (wegen Kopfhöhe) hineinragt.
Das Treppenhaus ist also Bestandteil des Hauses (in Form eines Erkers/Vorbaus), das von den Außenwänden des Hauses umfasst ist (im DG nur teilweise) und eine flache Geschossdecke hat.

Das Treppenhaus liegt zwar außerhalb der erlaubten Baugrenze; dies wurde aber durch eine Befreiung akzeptiert. Es gibt auch kein Problem mit der Abstandsfläche.

Das Problem liegt allein bei der richtigen Ermittlung der maßgeblichen Grundfläche des Dachgeschosses.
Laut § 2 Abs. 5 Satz 3 BauO NRW ist ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat.
Für die Berechnung der 75%-Regelung muss in unserem Fall die Grundfläche des Dachgeschosses (also seiner Grundfläche) ermittelt werden. Die Frage ist daher, ob die Fläche des Treppenhaues zur Grundfläche des Dachgeschosses gehört oder nicht.
Im Bauantrag wurde diese Fläche bei der Ermittlung der Grundfläche des Dachgeschosses mitberechnet (s. meine Berechnung). Das Bauamt sagt aber, dass diese Fläche herausgerechnet werden muss.

Eine Abweisung des Bauantrags bzw. einen Rechtsstreit können wir uns nicht leisten. Ziel ist vielmehr, wenn unsere Berechnung richtig ist, den Sachbearbeiter mit den richtigen Argumenten zu überzeugen.

R. Mali





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