Gesendet von Dirk Baumeister am 13 Oktober, 2015 um 12:10:47:
Antwort an: Verjährung von Bestandsfenstern in Brandwand posted by Mailke am 13 Oktober, 2015 um 10:41:35:
Bestandschutz genießt nur, was rechtmäßig errichtet wurde. Die Rechtmäßigkeit nachzuweisen ist Aufgabe desjenigen, der sich darauf beruft. Der Nachweis der Rechtmäßigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn eine Genehmigung (durch die Behörde) vorgelegt werden kann.
Nachbarn genehmigen baurechtlich grundsätzlich nichts. Mit einer Nachbarzustimmung verzichten sie bestenfalls auf Abwehrrechte geschützter nachbarlicher Belange.
Und man kann durchaus den Mietern illegale und den Brandschutz gefährdende Fenster zumauern lassen.
: Hallo zusammen,
: in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg gibt es zwei Bestandsfenster in einer Brandwand zum Nachbargrundstück. Diese befinden sich dort seit mindestens 30 Jahren. Nun soll die straßenseitige und hofseitige Fassade (nicht die Brandwand mit den Fenstern) saniert werden und das Dachgeschoss ausgebaut werden.
: Das Nachbargrundstück an welches die Brandwand grenzt ist unbebaut, gehört der Stadt und ist als Grünfläche ausgewiesen. Gerade wurde dort ein Kinderspielplatz fertig gestellt. Trotzdem behält die Stadt sich vor, dieses Grundstück eventuell einmal als Bauland zu veräußern.
: Besteht die Möglichkeit, dass die Fenster rückgebaut werden müssen wenn wir einen Bauantrag einreichen? Oder haben die Fenster, da sie ja nun seit mindetsens 30 Jahren geduldet wurden Bestandsschutz? Eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn für die Fenster liegt natürlich nicht vor.
: Die Wohnungen zu denen die Fenster gehören sind vermietet. Man könnte ja schlecht den Mietern in Ihren Wohnungen die Fenster zusauern...