Einbehalt bei Schaden an anderem Gewerk


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Gesendet von Oliver am 08 Oktober, 2015 um 22:00:06:

Hallo zusammen,

unser Ofenbauer hat bei der Montage des Außenkamines den Außenputz beschädigt. Dies habe ich bei der Abnahme angezeigt.
Daraufhin wollte er einen Kostenvoranschlag des Gipsers für die Instandsetzung.
Dies hat er von mir erhalten. Um genau diesen Betrag habe ich dann die Schlussrechnung gekürzt.

Vereinbarung war, er reicht diesen Kostenvoranschlag bei seiner Versicherung ein, und ich lasse den Schaden in meinem Auftrag ausbessern.
Nun fordert er von mir aber doch den vollen Betrag und verweist auf die Rückerstattung durch seine Versicherung nach Vorlage der Rechnung.

Da ich aber die Reparatur erst dann ausführen lassen werde, wenn auch andere offene Gewerke beendet sind, werde ich Ihm noch keine Rechnung zukommen lassen.

Die Frage ist nun, bin ich damit auf der rechtlichen Seite sicher, oder kann er den Einbehalt von mir fordern?

Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.

Gruß

Oliver




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