Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2015 um 20:59:35:
Antwort an: Änderung Sonderbauten posted by Quelton am 07 Oktober, 2015 um 14:42:46:
... beides, da ja in beiden Fällen ein Sonderbau auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften zu prüfen ist.
: Hallo miteinander,
: nach erfolgloser Recherche möchte ich Euch um Rat fragen. Es geht um einen Bauantrag zu einem Sonderbau.
: Laut gängigem Recht unterliegen Sonderbauten nicht dem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Für die Errichtung und Änderung braucht es eine ordentliche Baugenhemigung.
: Meine Frage bezieht sich auf die Änderung: "Die (...) Änderung der aufgeführten Vorhaben unterliegt den Vorschriften für große Sonderbauten:" Nun stellt sich mir die Frage, ob die Änderung eines Sonderbaus gemeint ist oder die Änderung IN einen Sonderbau. Sprich: ist die Änderung einer Versammlungsstätte gemeint oder die Änderung eines Gebäudes in eine Versammlungsstätte.
: Ich danke allen, die antworten.
: Q.