Gesendet von M. John am 25 September, 2015 um 08:30:10:
Nachfrage:
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 unter Punkt 7 steht folgendes: (7) Auf der Grundlage der Flucht-und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen. Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob - die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann, - die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten, - sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind, -die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.
Da im Bezug auf die Räumungsübung ein "Gebäude" und keine Arbeitsstätte genannt wird und man sich auch auf "alle" befindlichen Personen bezieht, leite ich daraus ab, das auch der Eigentümer/ Verwalter in der Pflicht steht, eine regelmäßige koordinierte Räumungsübung des "gesamten" Gebäudes mit allen dort befindlichen Mietbereichen durch zu führen. Unabhängig der Jährlichen Räumungsübung des Arbeitgebers.
Hierzu wurde ich seitens der Arbeitssicherheit an das Baurecht verwiesen, hier scheint es keine konkrete Anforderung zu geben.