Gesendet von Virginia am 18 September, 2015 um 15:42:05:
Hallo,
wir wollen eine Terrassenüberdachung bauen. Lt. unserem B-Plan liegt die Baugrenze bei 12m. Eine rückwärtige Baugrenze kann um max. 1,5m überschritten werden. Unser Haus ist 10,15m tief. D. b. 1,85m + 1,5m (max. 3,35m) darf die Überdachung tief sein.
Jetzt meine Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung für unsere Überdachung?
In NRW sind alle Terrassendächer max. 30m² und 3m tief genehmigungsfrei. Doch wir liegen bei 3,35m.
Und wenn ja, reicht es wenn wir eine Genehmigungsfreistellung beantragen, da wir ja den B-Plan einhalten!
Danke
Virginia