Re: Zaun als Bauwerk iSd Bebauungsplans


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Gesendet von Bolanger am 16 September, 2015 um 16:33:10:

Antwort an: Re: Zaun als Bauwerk iSd Bebauungsplans posted by Felix am 16 September, 2015 um 15:39:35:

Hallo,

ich würde den Begriff Bauwerk im ersten Anlauf mit einer baulichen Anlage gleichsetzen.

Machen Sie doch die Pferde nicht scheu und bauen Sie den Gartenzaun. Dann warten Sie ab was passiert. Wahrscheinlich meldet sich keiner. Wenn Sie doch ärger bekommen ziehen Sie eben vor Gericht und klagen gegen diese Einschränkung im B-Plan. Die Gemeinde dürfte es schwer haben diese Festsetzung rechtskräftig, also städtebaulich zu begründen.


: : Hallo,

: : in NRW gibt es den begriff des Bauwerks nicht. Dort heisst es aber: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene und aus aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.". In Ihrem Bundesland gibt es wahrscheinlich eine ähnliche Definition. Damit wäre jeder Zaun auch eine bauliche Anlage.

: : Nun kommt die Frage zur genauen Formulierung im B-Plan auf. Steht dort geschrieben, dass im Grünstreifen kein Zaun (oder eine bauliche Anlage) stehen darf oder legt das die Sachbearbeiterin jetzt nur so aus? Welche Festsetzungen hat der B-Plan?

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Hallöchen :)

: : : Wir haben aktuell für unseren Neubau folgendes Problem. Unser Garten endet hinten raus mit einem "Begrünungsstreifen" lt. Bebauungsplan. Dieser muss mit x Büschen bepflanzt werden und es dürfen keine "Bauwerke" darauf stehen. Laut Sachbearbeiterin bei der Baubehörde darf demnach auch kein Zaun jeglicher Art darauf errichtet werden. Hinter dem Grundstück liegt allerdings eine Hauptstraße und wir, aber auch sämtliche Nachbarn, haben Kinder und haben kein Interesse daran, dass die Kinder auf die Hauptstraße laufen. Jetzt frage ich mich, ob ein Zaun wirklich ein "Bauwerk" iSd Bebauungsplans darstellt und ob es für das Problem ggf eine Lösung gibt? Wie können wir weiter vorgehen?
: : : Vielen Dank
: : : LG Felix

: Danke für die schnelle Antwort. :)

: Ich lese heute Abend nochmal die genaue Formulierung nach. Ich glaube da steht tatsächlich "Bauwerk", worauf auch ein (nicht zuständiger) Sachbearbeiter zu mir sagte, der Begriff Bauwerk sei nicht genau definiert und ich müsse den zuständigen Sachbearbeiter fragen. Diese sagte aber, dass ein Zaun selbstverständlich ein Bauwerk sei. Vielleicht ist das wirklich Auslegungssache. Aber hilft mir das, wenn die zuständige Sachbearbeiterin es so auslegt? ^^

: Mein Argument mit den Kindern und der Straße hat sie unbeeindruckt zur Kenntnis genommen und meinte nur, ich könne ja den Zaun VOR den Begrünungsstreifen setzen (also mitten in den Garten) oder ich hätte auch ein anderes Grundstück kaufen können...

: LG Felix





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