Re: Gleicht Baulast für Altbau kleines Grundstück für Neubau aus?


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Gesendet von oberh am 03 September, 2015 um 16:24:12:

Antwort an: Gleicht Baulast für Altbau kleines Grundstück für Neubau aus? posted by Irene am 02 September, 2015 um 11:09:32:

Hi!

Häääääää? ? ? ?

Um was für eine Baulastart handelt es sich hier?

Mal thorethisch ...
Zwei Grundstücke können bauordnungsrechtlich zu einem Grundstück vereinigt (Vereinigungsbaulast) werden.
Dies ist laut BauO NW (falls Du in NRW baust) nur gestattet, wenn ein geplantes Gebäude auf zwei (grundbuchtechnischen) Grundstücken gebaut werden soll.

Wenn nun aber noch Platz zum Anbau vorhanden ist, können die Grundstücke bisher nicht vereinigt worden sein ...

LG
Olaf




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