Re: Bauabnahme


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bolanger am 01 September, 2015 um 13:53:32:

Antwort an: Re: Bauabnahme posted by Dirk Schusters am 31 August, 2015 um 08:44:41:

Hallo,

etwas Ironie muss sein. Hier werden so viele Fragen gestellt, die man mit gesundem Menschenverstand einfach selbst beantworten kann. Ihre Frage nach der Abnahme ist eine davon. Umformuliert würde ich diese so stellen: "Ich habe mein Haus abgenommen, habe ich dann auch das Dach mit abgenommen?" Aber lassen wir das.

Denken Sie nun selbst über die Tür nach und beantwoeten Sie sich selbst folgende Fragen:

- wer hat die Tür versetzt?
- können Sie sich vorstellen, dass derjenige, der die Entscheidung zum Versetzen der Tür getroffen hat, dafür auch verantwortlich ist?
- Hat diese Person (ich lasse hier bewusst ergebnisoffen, ob Sie als Käufer das sind oder der Verkäufer) die andere Partei auf dabei ggf. entstehende Probleme hingewiesen?

Gruß,

Bolanger


: Vielen Dank für die Antwort.
: Bzgl. Punkt 3. habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Der Sonderwunsch bestand darin, das Gäste-WC im EG zu vergrößern und im Rahmen dieses Umbaus wurde auch die Hauseingangstüre versetzt. Es gab also keine explizite Abstimmung/Zustimmung zum versetzen der Haustüre.

: Danke auch für dir ironischen Kommentare, ich dachte man könnte in diesem Forum ohne sowas auskommen. Aber vielleicht liegt es ja nur an meinen mißverständlichen Fragen.

: Alles Gute


: : Hallo,

: : - Sie haben das Dach mit abgenommen, haben sie doch so unterschrieben. Es ist auch etwas naiv zu glauben, dass man ein Haus komplett abnehmen soll, nur das Dach später. Im Weiteren ist es auch durchaus üblich sich bei einer Abnahme nicht jedes kleinste detail anzusehen. Es ist jedem selbst überlassen wie detailliert er die Abnahme macht. Sie legten offensichtlich keinen Wert aufs Dach...

: : - Wenn der Absatz zu groß ist und Sie ein recht auf eine glatte Wand haben, wie kommen sie dann darauf, dass Sie das nicht einfordern können? Ob der volle kaufpreis fällig ist hängt von Ihrem Vertragswerk ab.

: : - Sie sagen dem Bauträger explizit, dass er die Tür da hinbauen soll und nun beklagen Sie sich, dass die Tür da ist, wo Sie diese haben wollten? Das geht natürlich gar nicht, dass das Haus nach Ihren Wünschen gebaut wird. Das wäre schon ein grund den kaufpreis überhaupt nicht zu zahlen.... denken Sie doch in einer ruhigen Stunde drüber nach.

: : Gruß,

: : Bolanger





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]