Abgeschickt von JR am 22 Mai, 2005 um 14:10:49
Antwort auf: Stornogebühren nach Kündigung Bauvertrag (Architektenkosten) von Michaela am 18 Mai, 2005 um 14:55:38:
Ist der Bauantrag eingereicht und das Vorhaben nun genehmigt ?
Wenn ja, dann stehen dem Entwurfsverfasser ca. 2,7 % aus den anrechenbaren Baukosten zu, was natürlich abhängig ist von den Verträgen mit der Massivhausfirma.
Eine genaue Berechnung kann man machen, wenn man die anrechenbaren Baukosten kennt.
Schönen Sonntag
Josef