Re: Bauantrag


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 August, 2015 um 12:07:20:

Antwort an: Re: Bauantrag posted by Bauassessor am 04 August, 2015 um 17:50:23:

... und dabei sollte man auch bedenken, dass ja offensichtlich eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erkannt wurde. Diese Abweichung, die ja planungsrechtlich ist, individuell wirtschaftlich zu begründen müsste eigentlich zu einer Ablehnung des Befreiungsantrages führen. Das man Ihnen hilfestellend nun die (korrekte) städtebauliche Begründung in die Feder diktiert ist mehr als zuvorkommend.

: Hallo,

: das Bauamt hat 3 Monate Zeit, zu prüfen, ob die Unterlagen in der vorliegenden Form genehmigungsfähig sind. Wenn Sie von den Vorgaben des Bebauungsplans im Bezug auf die Traufhöhe abweichen, könnte das Bauamt Ihren Antrag somit ablehnen. Um Ihnen entgegenzukommen, bietet das Bauamt Ihnen an, Ihren Antrag noch einmal zu verändern und statt der 3 Monate max. Genehmigungsdauer nur 2 Monate zu benötigen.

: Und Sie empfinden das als Schikane...

: Nur mal so, damit Sie die unterschiedlichen Sichtweisen verstehen. Die Mitarbeiter im Bauamt haben sicherlich nicht 2,5 Monate in der Nase gebohrt, sondern in der Zeit, in der Ihre Unterlagen bei anderen Behörden waren, andere Bauanträge bearbeitet. Wenn dann - nur als Beispiel - kurz vor Ablauf der Frist die Rückmeldung vom Planungsamt an das Bauordnungsamt kommt, dass der Antrag nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, ist das zunächst mal ein Problem Ihres Architekten, denn der hätte das besser wissen müssen...

: Ich empfinde das Vorgehen des Bauordnungsamtes noch als fair. Und dass die diesmal die 2 Monate ausreizen, ist ja nicht gesagt...


: : Hallo,

: : wir haben eine Frage zu unserem Bauantrag und hoffen sehr auf diesem Weg Hilfe zu finden. Wir haben am 16.04.15 unseren Bauantrag eingereicht. Circa 2 Wochen später kam dann die erste Nachforderung vom Bauamt - 2 weitere Ausführungen und eine Vermessung von einen öffentlichen Vermesser. Das hat dann eine ganze Weile gedauert bis der das fertig hatte. Am 02.06.15 kam dann die Vollständigkeitserklärung. Vor 1 Woche habe ich dann mal angerufen um mich zu erkundigen, wie es aussieht. Die nette Sachbearbeiterin meinte das nur noch die Meldung vom Naturschutzamt fehlt und die bis 14.08.15 Zeit haben und Sie die Woche danach die Baugenehmigung fertig macht.Jetzt am Freitag kam nun ein Brief vom Bauamt, dass der Bauaufsichtsbehörde auf einmal ein Textteil im Bauantrag nicht passt. Entscheidungsfris um 2 Monate verlängert. In dem Text geht es um die erhöhte Traufhöhe vom ein paar Zentimeter. Unser Architekt hat dabei in den Bauantrag geschrieben, dass der Bauträger standardisierte Häuser baut und dem Bauherren bei einer Änderung hohe Kosten aufkommen. Das Bauamt möchte aber einen anderen Text hören, welchen sie auch gleich mit in den Brief geschrieben haben. Sie wollen hören, dass es das allgemeine Bild der Siedlung nicht verändert usw.. Und das fällt den kurz vor Ablauf der Frist ein. Das kommt mir wie Schikane vor und ist für mich kein triftiger Grund um die Entscheidungsfrist um 2 Monate zu verlängern.

: : Ich hoffe mir kann dazu jemand einen rechtlichen Rat geben, ob das Bauamt das in der Form darf.

: : VIELEN DANK BEREITS IM VORFELD!




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