Re: Grundbuchamt? Liegenschaftskataster? wie vorgehen?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 August, 2015 um 12:15:08:

Antwort an: Grundbuchamt? Liegenschaftskataster? wie vorgehen? posted by G.Weber am 05 August, 2015 um 23:27:54:

Hallo G. Weber,
das Liegenschaftskataster ist der amtlicher Nachweis aller Grundstücke und Gebäude. Es besteht aus den Hauptbestandteilen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch und dem Katasterzahlenwerk. Es ist das Basis- informationssystem für alle anderen raumbezogenen Fachdaten und wird in digitaler Form geführt.
Die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters steht auf drei Säulen: neben den von dem Vermessungs- und Katasteramt selbst ermittelten und den von anderen Stellen (Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt u.a.) mitgeteilten Angaben werden auch die bei den Vermessungen der sonstigen Vermessungsstellen ( Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, behördliche Vermessungsstellen) angefallenen Daten in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Daten des Liegenschaftskatasters werden im Geobasisinformationssystem, bestehend aus Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung, dokumentiert. Änderungen des Liegenschaftskatasters können sich in den Eigentümer-, Flurstücksangaben und auch in den Attributangaben, und somit sowohl in den Grundriss- und Punktinformationen der Liegenschaftskarte als auch in den Sachdaten der Liegenschaftsbeschreibung ergeben. Dementsprechend müssen die Daten im Automatisierten Liegenschaftsbuch und der Automatisierten Liegenschaftskarte fortgeführt werden. Über Änderungen des Liegenschaftskatasters werden die betroffenen Eigentümer und das Grundbuchamt mittels der sogenannten Fortführungsmitteilung informiert. Diese Fortführungsmitteilungen dokumentieren die Fortführung des Liegenschaftskatasters und sichern die Übereinstimmung der Nachweise des Liegenschaftskatasters mit dem Grundbuch.




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