Gesendet von Wyt am 23 Juli, 2015 um 14:19:26:
Man stelle sich folgendes Szenario vor: In einem Ensemble-geschützten Gebiet soll im rückwärtigen Bereich ein Anbau an ein Reihenmittelhaus gebaut werden. Historisch waren in genau der Straße keine solchen Anbauten zu finden, bis auf einen an einem Reiheneckhaus im Straßenzug. In anderen Straßenzügen des geschützten Gebietes gab es ebenfalls Anbauten. Dem Hauseigentümer neben dem Reiheneckhaus wurde ein an den Nachbaranbau anschließnder Anbau genehmigt und dieser wurde auch bereits erstellt. Weitere Anbauten sollen nun aber erst einmal nicht mehr gewährt werden, wenngleich aus denkmalfachlicher Sicht nichts gegen Anbauten spricht. Die Argumentation: Das Denkmalschutzgesetz allein kann eine so weitgehende Einflussnahme auf die Gestaltung neuer Bauteile nicht abdecken. Daher wird es als notwendig erachtet, entweder einen Rahmenplan oder eine Gestaltungssatzung zu entwickeln. Das wiederum wird aber sehr, sehr lange dauern, was somit die Anbauten zunächst einmal verhindert.
Wie könnte man in einem solchen Fall die Genehmigung erzwingen bzw. vor allem beschleunigen?