Gesendet von cisplatin am 23 Juli, 2015 um 13:18:43:
Antwort an: Re: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores? posted by Bauassessor am 23 Juli, 2015 um 12:20:48:
: Hallo,
: wurde für die Zumauerung der Öffnung ein Bauantrag gestellt (was notwendig gewesen wäre)? Wenn ja, dann müssen Sie einen Bauantrag für die Öffnung stellen - die die Gemeinde gesagt hat.
: Schließlich nehmen Sie eine Änderung am genehmigten Zustand vor.
:
: : Liebes Forum,
: : wir sanieren einen alten Bauernhof.
: : Die Vor-Eigentümer haben des ehemalige Tennentor herausgenommen und die Öffnung zugemauert. Dies soll nun wieder zurückgebaut und das Tor wieder eingesetzt werden.
: : Es liegt keine Veränderung der Statik vor. Der nächste Nachbar ist ca. 100 m entfernt.
: : Die Gemeinde möchte einen kompletten Bauantrag haben.
: : Was tun?
: : Herzlichen Dank,
: : Corinna
Guten Tag,
danke für Ihre Antwort. Nein, das Entfernen des Tores und das Aufmauern sind wohl ohne Bauantrag durchgeführt worden. So ist z.b. auch ein Fenster in 5 m Höhe vorhanden.
Freundliche Grüße
Corinna