Gesendet von Bauassessor am 23 Juli, 2015 um 12:20:48:
Antwort an: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores? posted by cisplatin am 23 Juli, 2015 um 10:33:22:
Hallo,
wurde für die Zumauerung der Öffnung ein Bauantrag gestellt (was notwendig gewesen wäre)? Wenn ja, dann müssen Sie einen Bauantrag für die Öffnung stellen - die die Gemeinde gesagt hat.
Schließlich nehmen Sie eine Änderung am genehmigten Zustand vor.
: Liebes Forum,
: wir sanieren einen alten Bauernhof.
: Die Vor-Eigentümer haben des ehemalige Tennentor herausgenommen und die Öffnung zugemauert. Dies soll nun wieder zurückgebaut und das Tor wieder eingesetzt werden.
: Es liegt keine Veränderung der Statik vor. Der nächste Nachbar ist ca. 100 m entfernt.
: Die Gemeinde möchte einen kompletten Bauantrag haben.
: Was tun?
: Herzlichen Dank,
: Corinna