Re: Höher gelegenes Grundstück


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Gesendet von Bolanger am 18 Juli, 2015 um 07:31:35:

Antwort an: Höher gelegenes Grundstück posted by Alexus am 17 Juli, 2015 um 11:37:12:

Hallo,

es hat derjenige für eine Absicherung zu sorgen, der den Höhenunterschied zu verantworten hat. Haben Sie angeschüttet oder hat der Nachbar abgegraben?

Wenn die Grenze schon seit vielen Jahren so ist, dann kann man dem nachbarn erstmal eine Duldung unterstellen, die er nicht so ohne weiteres aufheben kann.

Sie können das ganze nun aussitzen oder sich gütlich mit dem Nachbarn einigen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo Zusammen,
: mein Grundstück liegt etwa 30 cm höher als des Nachbars. Auf der Grenze sind sehr alte Hecken gesetzt. Jetzt sagt der Nachbar, dass ich eine Stützmauer machen muss. Stimmt es, denn ich verliere mehr Grundstück wenn die Mauer gesetzt wird.
: Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
: Liebe Grüsse

: Alexus





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