Gesendet von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2015 um 11:50:42:
Antwort an: Dachaufbau und Balkonbau ohne Zustimmung des Nachbarn posted by bipnap am 05 Juli, 2015 um 17:17:59:
... beim Bauamt nach der erforderlichen Baugenehmigung fragen und den vermuteten Verstoß gegen Abstandflächenvorschriften (geschützte nachbarliche Belange) anzeigen.
: NRW Innenstadtbereich,
: wie wehrt man sich am geschicktesten,
: wenn der Nachbar das Dach seines 3 stöckigen Mehrparteienhauses um ca 2 m ohne Baugenehmigung erhöht und
: dadurch das Nachbargrundstück beschattet wird.
: Eine Balkonanlage (3 Balkone) wurde ebenfalls ohne Zustimmung des Nachbarn errichtet.
: Abstandsflächen wurden nicht eingehalten bzw verändert.