Gesendet von Frank am 27 Juni, 2015 um 17:25:15:
Antwort an: Re: Abstandsflächen bei vorhandener Bebauung auf Grenze posted by Dirk Baumeister am 26 Juni, 2015 um 08:05:52:
Vielen Dank für die Antworten. Jedoch denke ich, dass es zwei widersprüchliche Antworten gibt. Habe ich das richtig verstanden, dass die Baulast nicht gelöscht werden kann, somit dürfen die Abstandsflächen nicht reduziert werden?
Ziel beider Parteien ist, dass der Abstand der Häuser auf ca. 3-4 m gebaut werden darf.
Vielen Dank für die nette Hilfe.
Gerne auch per email: fr.grether@googlemail.com
Mit freundlichen Grüßen Frank Grether