Re: Abstandsflächen bei vorhandener Bebauung auf Grenze


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 Juni, 2015 um 01:31:16:

Antwort an: Re: Abstandsflächen bei vorhandener Bebauung auf Grenze posted by Frank am 25 Juni, 2015 um 09:18:00:

Hallo Frank,
Sie verstehen Sich mit dem Nachbarn, dann lassen Sie die Baulast löschen......
Die Baulast ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sich ein Grundstückseigentümer/-in zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.
Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke durch eine Baulast soll die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht genehmigungsfähig wäre.
Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, mit der der Grundstückseigentümer in Schriftform freiwillig erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er zunächst nicht verpflichtet wäre. Sie liegt als öffentliche Belastung auf dem Grundstück und bindet auch die Rechtsnachfolger. Ein Löschen der Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde ist auf Antrag des Eigentümers des belasteten Grundstücks möglich, wenn das Erfordernis für die Baulast durch rechtliche oder tatsächliche Änderung entfallen ist.
Gibt es dann eventuell Probleme mit dem Brandschutz, lassen sich auch diese lösen...




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