Re: Umwandlung Eigentumswohnung in Reihenhaus


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 09 Juni, 2015 um 10:03:31:

Antwort an: Umwandlung Eigentumswohnung in Reihenhaus posted by AnFe am 09 Juni, 2015 um 08:45:48:

Guten Tag!

Bei der erforderlichen Realteilung des WEG-Objekts ist zu beachten, dass keine bauordnungs- und bauplanungsrechtswidrigen Zustände entstehen dürfen. Dies ist bei neueren "waagerechten Mehrfamilienhäusern" jedoch häufig ein Problem, da man gewisse baurechtliche "Privilegierungen", die für Wohnungen in Häusern zulässig sein mögen, in Anspruch genommen hat, die aber für Einzelgebäude nicht ausreichend oder unzulässig sind. Oftmals klemmt es bei unzulässigen Grenzbebauungen, fehlenden Abstandsflächen, nicht ausreichenden Gebäudeabschluss-/-trenn-/-brandwänden, der notwendigen Erschließung, erforderlichen Stellplätzen, entgegenstehenden Bebauungsplänen, etc., pp.. Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen müssen alle "späteren Einzelgäude" selbstständig und separat erfüllen. Zivilrechtliche Verträge sind hier üblicherweise kein geeignetes Mittel dies zu bewerkstelligen oder auch nur zu befördern.

Die baurechtliche Zulässigkeit des ganzen Teilungsvorhabens sollte jemand, der sich (sehr) gut damit auskennt, vorab prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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