Re: Baugenehmigung


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Juni, 2015 um 21:53:27:

Antwort an: Re: Baugenehmigung posted by Dirk Baumeister am 10 Mai, 2015 um 21:58:17:

Herr Baumeister hat natürlcih Recht.

Allerdings liegt und lag seine Betonung auf "sollte". "Sollte" ist in dem Fall kein "müssen".

"Müssen" muss der Verkäufer rein gar nichts. Der könnte auch sagen, kaufen Sie oder lassen Sie es bleiben.

Allerdings aus Käufersicht würde ich auch auf die Herausgabe der Unterlagen bestehen.

Und wenn es 50er Jahre Bauunterlagen sind, dann verlangen die Ämter meistens auch ein wenig was dafür, wenn Sie diese noch erst von einem Microfilm herunter laden müssen, weil aus den Jahren meistens noch alles auf Microfilm gespeichert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Der Eigentümer eines Hauses sollte IMMER im Besitz der (Original-)Baugenehmigung sein. Diese ist der Nachweis der Rechtmäßigkeit der errichteten baulichen Anlage.

: Die Bauaufsichtsbehörden haben häufig noch die Genehmigungen vorliegen sodaß eine Einsichtnahme und die Fertigung von Kopien möglich ist.

: Der Nachweis der Rechtmäßigkeit eines Objektes obliegt immer demjenigen, der sich darauf berufen will. Daher ist es dringend zu empfehlen beim Verkauf frühzeitig die Unterlagen zu beschaffen und als Käufer auf die Vorlage und Herausgabe der Original-Unterlagen zu bestehen.


:
: : Muss einem Besitzer eines Reihenendhauses eine Baugenehmigung aus den 50er Jahren vorliegen, auch wenn er nicht der Bauherr war?
: : Kann er diese beim Bauamt erfragen, oder muss der Käufer den fehlenden Unterlagen hinterher "rennen" ?
: : Schon mal danke!




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