Abgeschickt von K.D. am 19 Mai, 2005 um 13:18:45
Antwort auf: Widersprüchliche Bauvorschriften von Udo Schrüllkamp am 17 Mai, 2005 um 10:46:26:
: Für mein noch zu bauendes Haus im Kreis Reutlingen gibt es im Bebauungsplan folgende Bauvorschriften:
: 1.) 1 1/2 Vollgeschosse sind zulässig
: 2.) Der Erdgeschoss muß +- 30 cm in Straßenhöhe sein.
: Ein Vollgeschoss gilt in Reutlingen als solches, wenn es mehr als 60% nach dem natürlichen!!! Geländeverlauf aus dem Boden herausragt.
: Nun ist mein Grundstück ca. 8% abschüssig, d.h der Keller ist auf der Starßenseite vollständig im Boden, auf der anderen Seite aber freistehend.
: Nach o.g. Berechnung mit dem natürlichen Geländeverlauf ist mein Keller mehr als 60% aus dem Gelände herausragend und zählt somit als Vollgeschoss.
: Nun könnte ich ja mein Haus insgesamt absenken, damit der Keller wieder weiter im Boden verschwindet, aber dann wäre mein Erdgeschoß nicht mehr in den zulässigen 30 cm der Straße.
: Ich habe jetzt vom Bauamt eine Befreiung für die 1,5 Vollgeschosse bekommen.
: MEINE FRAGE: Muß ich für eine Befreiung von so offensichtlichen Bauvorschriften wirklich € 920.-- bezahlen. Denn ohne Befreiung wäre das Grundstück überhaupt nicht bebaubar.
: Vielen Dank für eure Antworten!
: Udo Schrüllkamp
€ 920.-- nur für einen Befreiungsbescheid erscheint mir doch recht üppig. Bitte unbedingt mal in díe Baugebührenordnung schauen.