Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Mai, 2015 um 00:08:22:
Antwort an: grundflächezahl Befreiung posted by haris am 13 Mai, 2015 um 15:42:18:
hallo haris,
zur eventuellen Überschreitung der GRZ: Sicherlich ist es ärgerlich, wenn Ihnen seitens der Genehmigungsbehörde signalisiert wird, der Bauantrag könnte so nur mit "EINVERSTÄNDNIS" genehmigt werden. Sie können den Bauantrag so lassen und abwarten...Solange noch kein schriftlicher Bescheid vorliegt, sind Änderungen der eingereichten Unterlagen immer noch relativ problemlos möglich (sogenannte "Deckblattlösung"). Weiterhin ist die Überschreitung der GRZ natürlich nach Stellung eines zusätzlichen "Antrag auf Überschreitung" möglich und genehmigungsfähig. Dieser Antrag ist formlos und wird in begründeten Ausnahmefällen auch normalerweise positiv beschieden, zumal ja eine "NACHBARFLÄCHE" eine Befreiung hat.
Müssen Sie alle Flächen versiegeln? Wenn nicht,
dann besteht eine Möglichkeit in der Reduzierung der versiegelten Fläche. Hier sollten Sie sich als Bauherr fragen, ob diese Versiegelung denn unbedingt notwendig ist oder auch unversiegelte Flächen genannte Aufgaben übernehmen können, anstatt eines Betonstein oder Asphalt eine "wassergebundene" Fläche. Diese "wassergebundenen" Flächen gehen nämlich gar nicht oder nur mit einem verminderten Faktor in die Berechung der GRZ mit ein - abhängig vom Baurecht im jeweiligen Bundesland.
Also: Bauantrag ändern mit vorgenannten Prämissen.....