Re: aufstockung


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Gesendet von Bauassessor am 04 Mai, 2015 um 12:07:18:

Antwort an: Re: aufstockung posted by Bauassessor am 29 April, 2015 um 12:22:48:

Hallo,

wie leitet sich denn die 5m-Bauflucht ab? Die Flucht muss sich aus der näheren Umgebung ergeben. Wenn es einen einzelnen Ausreißer in der Näher gibt, darf die Gemeinde diesen ignorieren, um diesen Zustand nicht für alle zu verfestigen.

Ob die Bauflucht nun 5 oder 7m hat, ergibt sich daher aus der Realität - und wird vom jeweiligen Bauordnungsamt / Planungsamt zunächst einmal beurteilt.

: Hallo,

: was sagt denn der Bebauungsplan, falls es einen gibt? Klingt ja nicht so, wenn Sie selbst von einfügen in die Umgebung sprechen.

: Wenn es sich um ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB handelt, dann muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Ob sich die Aufstockung einfügt, liegt aber primär an der Kubatur des Hauses als an der Geschosszahl.

: Ein Beispiel:

: Das Haus, das aufstocken will, ist zweigeschossig und hat bisher eine lichte Höhe von 7m, die Gebäude im Umfeld haben ebenfalls 2 Geschosse, aber eine Höhe von 10m wegen hoher Raumdecken etc. Dann wäre ein Aufstocken auf 10m nach meinem Kenntnisstand zulässig, selbst wenn sich dadurch die Geschosszahl auf 3 erhöht.

:
: Gruß,

: Bauassessor

:
: : hallo,
: : ist eigentlich eine aufstockung möglich, wenn das gebäude dann einen ganzes stockwerk höher ist, als die übrigen häuser der straße( 1 etage plus ausgebauter mansarde) gibt es ausnahmen?
: : eigentlich entspricht es dann nicht mehr anpassung an die umgebung.
: : mfg
: : charl




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