Baulinie Bauvorbescheid Bauantrag


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Gesendet von T. Steiger am 30 April, 2015 um 08:40:25:

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

A bekommt einen Bauvorbescheid von der unteren Bauaufsichtsbehörde mit der Genehmigung im Außenbereich zu bauen. In diesem Verfahren wurde auch die Gemeinde um Stellungnahme/Genehmigung gebeten. U.a ist Voraussetzung im Bescheid sich an die Baulinie zu halten. Als Anhang zum Bauvorbescheid gibt es eine Skizze (7 Meter darf nicht überschritten werden). Im Bauantragsverfahren verlangt die Gemeinde nun 5 Meter. Darf die Gemeinde jetzt abweichen? Bebauungsplan, Satzung usw. gibt es nicht.

Herzlichen Dank vorab.
T.Steiger




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