Gesendet von Günter Weber am 29 April, 2015 um 16:11:02:
Antwort an: Re: Bauamt verweigert die Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid posted by Dirk Baumeister am 29 April, 2015 um 10:28:38:
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Die Frage nach zulässiger Geschosshöhe stellt sich gar nicht, die nach der zulässigen Höhe und Kubatur ergibt sich aus den Zulassungskriterien des § 34 BauGB.
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Ah, ich hätte darauf hinweisen sollen, dass der Bauplatz vom Bauamt dem Außenbereich zugeordnet wird. Ist im Flächennutzungplan der Stadt aber als Wohnbaufläche ausgewiesen.